Abfalltransporte Sie dürfen uns gerne Ihren Müll überlassen! Die Fritz Gruppe verfügt über eine Transportgenehmigung gemäß § 49 Abs. 1, § 50 Abs. 2 Nr.1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Diese gilt unbefristet und für alle Bundesländer und alle Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis. Kontakt Thomas Habel Bereichsleiter Ladungsverkehre Tel.: 07131/1573-3024 Fax: 07131/1573-7940 thomas.habel@fritz-gruppe.de